Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Landhaus am See, Hans Jürgen Stumpf, Obertraun 1, A-4831 Obertraun

  1. Vertragsabschluss

    Dieser Mietvertrag wird mit dem Vermieter Hans Jürgen Stumpf in der Eigenschaft als Eigentümer abgeschlossen.
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Bei Gruppen: Mit seiner Unterschrift unter die Anmeldung/Vertrag erklärt der Unterzeichnende, dass er bevollmächtigt ist die Gruppe zu vertreten und somit für die Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer einsteht.
    Der Vertrag kommt mit der Absendung der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Er ist für den Vermieter aber erst dann verbindlich, wenn eine Anzahlung (30% des Gesamtpreises) auf dem genannten Konto innerhalb einer Woche eingegangen ist.

  2. Zahlungsbedingungen

    8 Wochen vor Mietbeginn muss die Restzahlung auf dem Konto eingegangen sein. Bei Anmeldungen unter 8 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig. Nach Eingang der Restzahlung erhält der Mieter seine Reiseunterlagen. Vom Vermieter kann jederzeit eine Kaution erhoben werden, soweit dies im Ermessen des Vermieters erforderlich ist. Die Rückgabe der Kaution, erfolgt spätestens 3 Wochen nach der Abreise, nachdem eine Kontrolle des Hauses mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt worden ist. Die Kosten für Strom- und Ölverbrauch, Kurtaxen etc.(sofern nicht im Mietpreis enthalten) können mit der Kaution verrechnet werden und sind bei der Abreise abzurechnen.

  3. Preisangaben

    Die Mietpreise verstehen sich pro Woche, in der Regel von Samstag bis Samstag. Die jeweils gültige Preisliste mit näheren Erläuterungen und Nebenkosten ist Bestandteil des Mietvertrages. Die in der Anmeldung angegebene Personenzahl ist verbindlich und darf nicht überschritten werden. Evtl. Preisnachlässe, Erhöhung der Personenzahl im Mietobjekt und andere Absprachen müssen vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

  4. Beschreibungen

    Auskünfte und Beschreibungen werden vom Vermieter nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, jedoch ohne Gewähr, da sie auch auf Angaben von Drittpersonen (Verkehrsämtern etc.) beruhen. Ausstattung und Einrichtung der Häuser/Ferienwohnungen sind immer gepflegt, zweckmäßig und ausreichend; sie orientiert sich am Qualitätsstandart Österreichs. Zeitweise Wasser- oder Stromausfälle sind seltene, aber mögliche Erscheinungen, die zu keinerlei Ersatzansprüchen berechtigen. Es gilt immer unser Prospekt in seiner aktuellen Fassung.

  5. An- und Abreise

    Das Haus/die Wohnung steht am Anreisetag von 17-20 Uhr zur Übernahme bereit. Bei voraussichtlich späterer Ankunft muss der Mieter den Vermieter informieren und klären, ob und wie die Übergabe möglich ist. Am Abreisetag muss das Objekt zwischen 8 und 9 Uhr freigegeben werden. Vor der Abreise muss sich der Mieter zwecks Abnahme/Schlüsselrückgabe beim Vermieter melden. Das Mietobjekt muss besenrein und mit erledigtem Abwasch übergeben werden, Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

  6. Hausordnung

    Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung pfleglich zu behandeln und die Hausordnung anzuerkennen. Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der Mieter haftet für die Schäden, die durch ihn, die Kinder oder die Gäste verursacht wurden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am Ferienhaus/Ferienwohnung entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).
    Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen keine Haustiere mitgenommen werden. Wir erwarten von den Mietern, dass sie die Gepflogenheiten und Sitten des Gastlandes respektieren. Ausländerfeindliche und rechtsradikale Haltungen sind äußerst unerwünscht.

  7. Rücktritt des Kunden

    Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder verlangen, dass ein von ihm genannter Ersatzmieter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Für den Mietpreis und die damit verbundene Umbuchungsgebühr haften der ursprüngliche und der Ersatzmieter gesamtschuldnerisch. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktritterklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt (oder Nichterscheinen) entsteht eine Rücktrittgebühr:

    • bis zu 91 Tagen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises

    • bis zu 61 Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

    • bis zu 31 Tagen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

    • bei weniger als 31 Tagen: 100% des Mietpreises

  8. Rücktritt durch den Vermieter

    Der Vermieter ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt.

    Der Vermieter kann auch zurücktreten, wenn ihm die Leistung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird(z.B. Wasserohrbruch,Hochwasser)

  9. Umbuchung

    Umbuchungen von Miettermin sind nur durch Rücktritt vom Mietvertrag zu den oben genannten Rücktrittbedingungen und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Die Kosten für eine Umbuchung betragen 45 €

  10. Haftungsbeschränkung

    Die Haftung des Vermieter beschränkt sich maximal auf die bereits geleisteten Zahlungen.

  11. Haftungsausschluss

    Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. in Fällen höherer Gewalt, wie Kriege/Krisen, Streiks, Umweltkatastrophen etc.). Der Haftungsausschluss gilt auch bei Auswirkungen plötzlich auftretender Bauarbeiten und nicht angekündigter Militärübungen.

  12. Mängel

    Bei Mängeln ist der jeweilige Vermieter der erste Ansprechpartner, er ist für die Mängelbeseitigung zuständig. Sollten Mängel auftreten, eine vertragsgemäße Leistungserfüllung aus anderen Gründen nicht möglich sein, bzw. eine Fehlbelegung vorliegen, ist der Vermieter nach fristgemäßer Anzeige durch den Mieter berechtigt Abhilfe zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung einer entsprechenden Ersatzunterkunft. Der Mieter darf eine solche Ersatzleistung nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Mängelanzeigen nach Mietende können nicht berücksichtigt werden.

  13. Mitwirkungspflicht

    Der Mieter ist verpflichtet bei auftretenden Störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. In diesem Fall reicht eine sofortige schriftliche Mitteilung an den Vermieter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Versäumt der Mieter schuldhaft die Mängelanzeige oder verlässt er das Mietobjekt, dann entfällt ein Anspruch auf Ersatz oder Minderung.

  14. Allgemeines

    Die Berichtigung von Irrtümern und von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem Vermieter vorbehalten. Abweichungen dieses Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gerichtsstand ist der Wohnort der jeweiligen Hauseigentümers.

Gerichtsstand für die Vermietung ist Bad Ischl